Kosten

Alternative Medizin – eine Privatleistung

Meine Praxis für ganzheitliche Gesundheit ist eine Praxis für alternative Medizin. Das heißt, dass ich auf Basis der berufsständischen Regelungen des Heilpraktikergesetzes arbeite und nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechne. Aus diesem Grund sind alle (therapeutischen) Leistungen, die ich in der Praxis anwende, grundsätzlich erstmal Selbstzahlerleistungen.

Kosten der Behandlung

Die Abrechnung erfolgt gemäß den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), soweit von diesem erfasst, wobei die einzelnen Abrechnungsposten auch über den Sätzen der GebüH liegen können.

Planen Sie für Ihr Erstgespräch etwa eine Stunde Zeit ein. Die Kosten für die Erstanamnese belaufen sich auf 90,00 Euro.

Weiterführende Behandlungen berechne ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich oder bis spätestens 12 Stunden vorher abzusagen.
Da ich ausreichend Zeit für Vorbereitung und Behandlung für Sie reserviere, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 75,00 Euro in Rechnung zu stellen (GebüH).]

Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

Private und gesetzliche Kostenträger

Da die meisten naturheilkundlichen Therapien nicht im Gegenstandskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer aufgeführt werden, sind sie daher auch nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherer zu bezahlen.

Dennoch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die Kosten einer Behandlung ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.

Mögliche Kostenträger…mehr Info